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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen (Email) Bestätigung, dass wir die Bestellung annehmen, bzw. mit der direkten Ausführung der Bestellung abgeschlossen.
Auftragsbestätigung
Wünscht der Besteller sofortige Lieferung, wird keine Autragsbestätigung zugestellt. Der Umfang der Lieferung ist auf der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
Der Liefertermin wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt und verschiebt sich angemessen, wenn trotz Aufwendung der gebotenen Sorgfalt unabwendbare Hindernisse auftreten, wie erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen oder Ereignisse infolge höherer Gewalt.
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Preise
Die Preise gelten mit dem Eintreffen unserer Auftragsbestätigung als definitiv. Wenn nichts Abweichendes bestätigt wurde, wird pro Gerät ein Transportversicherungszuschlag von Fr. 2.- erhoben. Der Transportkostenanteil beträgt für das erste Gerät einer Lieferung Fr. 45.-, für das zweite bis vierte Gerät je Fr. 20.-. Für Lieferungen ab fünf Geräten wird eine individuell abgesprochene Transportpauschale verrechnet. Die Lieferung erfolgt vor die Haustüre bzw. Talbahnstation. Etagenlieferungen sind gegen eine Pauschale von Fr. 200.- pro Gerät erhältlich.
Auf jedes Gerät wird die staatliche "vorgezogene Recyclinggebühr" VRG erhoben. Sie beträgt für alle Kühl- und Gefriergeräte Fr. 40.- inkl. MwSt. Für alle anderen Gerätekategorien kann die VRG unserer detaillierten Preisliste entnommen werden.
Prüfung der Lieferung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Lieferung beim Transporteur geltend zu machen. Die Lieferung ist zu prüfen und allfällige Mängel sind uns innert fünf Arbeitstagen schriftlich bekanntzugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
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Garantie
Wir gewähren auf allen Produkten eine einjährige Vollgarantie, gerechnet ab Lieferdatum. Die Garantie beinhaltet Material, Arbeit und Fahrspesen des Servicepersonals. Auf ersetzte Teile gewähren wir wiederum ein Jahr Garantie.
Die Garantie wird ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: nicht fachgerechte Installation, Nichtbeachten der Bedienungsanleitung oder Betriebsvorschriften, höhere Gewalt, Eingriffe von nicht autorisierten Stellen und Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
30 Tage netto, falls nichts Abweichendes mit der Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Beanstandungen der Rechnung müssen innert fünf Arbeitstagen bei der FRESA AG geltend gemacht werden. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst nach Eingang der Zahlung gehen die gelieferten Geräte ins Eigentum des Käufers über.
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